BITTE BEACHTET DIE REGELUNGEN MEINES HYGIENEKONZEPTES

BEI DER TERMINANFRAGE!

 

 

Allgemeine Hygieneanforderungen - Stand 04.04.2022

 

1. Abstandsregel

 

Der Abstand von 1,50 m muss nicht mehr eingehalten werden, wenn jeder der Teilnehmer  einen aktuelles negatives Testergebnis ( nicht älter als 24 Stunden) vorlegen kann.

 

2. Schutzmaßnahmen 

Die Beraterin (Nicole Zimmer) verfügt über einen vollständigen Impfstatus.

 

Die Beratung kann nur stattfinden, wenn ein  negatives Testergebnis (nicht älter als 24 h) vorgelegt wird, auch bei vollständigem Impfstatus.

Das Tragen einer medizinischen Maske während einer individuellen Beratung ist nicht erforderlich. Auf individuellen Wunsch kann die Beratung aber auch gerne mit Maske stattfinden.

 

3. Korrekte Handhygiene

 

Vor dem Beginn des Beratungstermines desinfizieren sich alle Teilnehmer korrekt die Hände mit einem geeigneten Handdesinfektionsmittel.

Die Möglichkeit der korrekten Handhygiene sollte jederzeit zur Verfügung stehen.

 

   

4. Nach der Beratung 

 

Die Hände desinfiziere ich erneut bei Verlassen des Haushaltes unter Beachtung der medizinischen Anwendungshinweise.

 

5. Kundeninformation

 

Hinweise für Kunden über die Schutzbestimmungen werden bei der Terminvereinbarung besprochen und schriftlich bei der Terminbestätigung in Form eines Hygienekonzept-Dokumentes an den Kunden weitergegeben.

Es wird gebeten eine Bescheinigung eines negativen Testergebnisses vorzuweisen.

 

 

6. Verhalten bei Infektionssymptomen

 

Für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, gilt ein Teilnahmeverbot des Termins, wenn, kein negatives Testergebnis vorliegt oder die typischen Symptome einer Infektion mit CoVid-19 (Fieber, Husten, Halsschmerzen, Geruchs- und Geschmacksstörungen), aufweisen.

 

Die Kunden werden angehalten, im Falle von auftretenden Krankheitssymptomen, den Termin unverzüglich abzusagen. (Fieber, trockener Husten, Unwohlsein, Gliederschmerzen etc.)

 

Auch die Beraterin hat den Termin unverzüglich abzusagen, sobald o.g. Krankheitssymptome bei Ihr oder der Familie auftreten.

 

Informationspflicht für alle Beteiligten, falls vor, nach oder während der Zeit des Kontaktes ein Verdacht auf Erkrankung bestand.